Schwerhörigenseelsorge in der Evangelischen Kirche im Rheinland
Mit den Augen sehen – vom Mund absehen – mit Hilfe von Hörtechnik kommunizieren
Wer weniger hört oder mit dem Hörgerät oder dem CI (Cochlea Implantat) das Gehörte aufnimmt, ist darauf angewiesen, dass er oder sie als Mitglied der Kirchengemeinde vor Ort Technik für Schwerhörigkeit vorfindet, um an den Angeboten der Ortsgemeinde teilnehmen zu können.
Wer hochgradig schwerhörig oder an Taubheit grenzend schwerhörig ist und damit nicht alles versteht, was gesagt wird, kann deshalb die Angebote der Ortsgemeinde nicht nutzen. Die Schwerhörigengemeinde in der Nähe mit ihren Angeboten ermöglicht dann eine Gemeinschaft derer, denen es ähnlich ergeht.
Die Evangelische Schwerhörigenseelsorge begleitet leicht und mittelgradig schwerhörige Gemeindeglieder und ihre hörenden Angehörigen, damit sie an den Angeboten der Ortsgemeinden teilnehmen können. Dazu berät sie die Ortsgemeinden um die technischen Voraussetzungen (Induktionsanlagen und die sprechtechnischen Voraussetzungen der Pfarrer*innen und Mitarbeiter*innen) zu schaffen.
Die Evangelische Schwerhörigenseelsorge begleitet hochgradig schwerhörige und im Laufe ihres Lebens ertaubte Gemeindeglieder und ihre hörenden Angehörigen, die in ihren Ortsgemeinden wohnen und leben, aber aufgrund ihrer Hörbehinderung an den Angeboten der Ortsgemeinden nicht teilnehmen können.
Aktuell sind jedoch im Zuge der Sparmaßnahmen in der Ev. Kirche im Rhld. keine Stellen(anteile) mehr für die Schwerhörigenseelsorge vorgesehen, so dass zur Zeit keine Ansprechpartner*innen benannt werden können und in diesem Kontext keine Veranstaltungen für schwerhörige Menschen stattfinden.
